Auszug aus der aktuellen Coronaverordnung gültig ab 16.08.2021:

 

Die Testpflicht für ungeimpfte Personen:

Wer sich nicht impfen lassen möchte, muss künftig in mehr Bereichen einen maximal 24 Stunden alten negativen Antigen-Schnelltest vorweisen. Das gilt für ganz Baden-Württemberg einheitlich – unabhängig von der aktuellen 7-Tage-Inzidenz im jeweiligen Stadt- oder Landkreis.

Die Testpflicht für ungeimpfte Personen gilt:

  • bei Sport im Innenbereich.
  • generell bei (Sport-)Veranstaltungen in geschlossenen Räumen und im Freien, bei mehr als 5.000 Besucherinnen und Besuchern und/oder der Abstand von 1,5 Metern nicht eingehalten werden kann.

 

Ihr findet die ausführliche Beschreibung auf der Seite unseres Landesverbandes unter:

https://www.tbw.de/home/news/details/news/paradigmenwechsel-bei-den-corona-massnahmen

Für die “Freiburger” gibt es auch hier immer die aktuellen Bestimmungen und Zahlen:

https://www.freiburg.de/pb/,Lde/1615769.html