Mit Wirkung zum 28. Juni 2021 hat die Landesregierung Baden-Württemberg eine neue Corona-Verordnung (CoronaVO) und eine neue Corona-Verordnung Sport (CoronaVO Sport) erlassen.

Es gibt künftig vier Inzidenzstufen:

  • Stufe 1: Inzidenz bis max. 10
  • Stufe 2: Inzidenz über 10 bis max. 35
  • Stufe 3: Inzidenz über 35 bis max. 50
  • Stufe 4: Inzidenz über 50

Was gilt in den Stufen:

  • In Stufe 1 und 2 ist Sport ohne Beschränkungen zulässig (keine Personenbegrenzung, keine Testpflicht usw.).
  • In Stufe 3 ist die Teilnahme an Sportangeboten nur mit „Drei G“ (getestet, geimpft oder genesen) zulässig.
  • In Stufe 4 ist Sport in geschlossenen Räumen bis max. 14 Personen zulässig, wobei ein „Drei G“-Nachweis (getestet, geimpft oder genesen) vorgelegt werden muss.

Es gelten die weiterhin die allgemeinen Hygieneregeln.
Profi- und Spitzensport ist weiterhin allgemein gestattet.

 

Bitte weiterhin oben im Eingangsbereich beim Betreten des Clubheims mit einem der 3 angebotenen QR Codes

(TBW Verbandsseitentool, CoronaWarnApp oder Luca App) registrieren und den Mund-Nasenschutz im Treppenhaus verwenden, danke.